Der neue Job ist perfekt: tolles Team, ordentliches Gehalt, passende Arbeitszeiten, gratis Obst und Getränke, Kicker-Tisch. Schnell den Arbeitsvertrag unterschreiben – aber dann: Seite 17, Absatz 4, Unterpunkt „Sonstiges“. Willkommen im Klausel-Kabinett des Grauens!
- Der Maulkorb für die Ewigkeit
„Über Firmeninterna ist strengstes Stillschweigen zu bewahren.“ Klar. Aber manche Klauseln klingen, als habe man nach Feierabend einen Maulkorb. Vorsicht bei überbreiten Schweigegeboten! - Nebenjob? Nicht mit uns!
„Jegliche Nebentätigkeit ist verboten.“ Babysitten, Etsy-Shop, DJ-Auftritt – alles verboten? So einfach ist es nicht. Der Arbeitgeber kann nicht automatisch jede Freizeitbeschäftigung zur Staatsaffäre erklären. - Die Überstunden-Wundertüte
„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Ach so! Und wie viele genau? Drei im Monat oder bis zur Rente? Je schwammiger die Formulierung, desto größer das Fragezeichen. - Die Rückzahlungs-Rakete
Firma zahlt eine Weiterbildung, Mitarbeiter kündigt – und plötzlich flattert eine Rechnung ins Haus. Bindung an den Betrieb kann vereinbart werden, aber „Seminar gemacht, Haus verpfändet“ ist keine faire Vertragslogik. - Konkurrenz? Bloß nicht!
Nach dem Job noch beim Wettbewerber anfangen? Manche Verträge wollen das verhindern – möglichst bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Doch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist kein Wunschkonzert und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. - Urlaub? Bitte erst nächstes Jahrhundert!
„Urlaub ist nur nach vorheriger Genehmigung möglich.“ Ja, natürlich. Aber wenn die Genehmigung so wahrscheinlich ist wie ein Sechser im Lotto, ist Urlaub ist ein Luxusartikel. - Der Chef als Freizeit-Manager
Rauchen, Social Media, Ehrenamt, Nebentätigkeit – manche Klauseln möchten am liebsten auch noch das Wochenende verwalten. Spoiler: Mit der Unterschrift verkauft man nicht automatisch sein Privatleben mit. - Das Handy-Verbot mit Endgegner-Modus
„Private Nutzung sämtlicher Kommunikationsmittel ist untersagt.“ Streng, aber denkbar. Skurril wird es, wenn daraus gefühlt ein digitaler Hausarrest wird und schon ein Blick aufs Wetter als Staatsverbrechen gilt. - Die Kleiderordnung aus dem Paralleluniversum
„Angemessene Kleidung“ ist das eine. „Montags marineblau, dienstags businessbeige“ das andere. Vorgaben können sinnvoll sein – besonders bei Sicherheit und Kundenkontakt. Zum Laufsteg-Diktator wird der Chef dadurch aber nicht automatisch. - Die Allzweck-Klausel
Der Klassiker: „Der Arbeitnehmer übernimmt alle weiteren zumutbaren Aufgaben.“ Klingt harmlos – bis der Buchhalter plötzlich auch noch Hausmeister, Social-Media-Star und Weihnachtsmann spielen soll. „Zumutbar“ ist eben ein Wort mit erstaunlich viel Sprengkraft.
Also: Der Arbeitsvertrag ist kein Horrorroman – manchmal liest er sich nur so. Deshalb gilt: Kleingedrucktes nicht wegblinzeln, Unklares hinterfragen und bei wirklich schrägen Klauseln lieber einmal zu viel prüfen lassen. Denn der schlimmste Satz im Berufsleben lautet womöglich: „Das stand doch im Vertrag.“
