Braucht man wirklich erst ab dem dritten Tag ein Attest? Und schützt eine Krankschreibung vor Kündigung? Was bei Krankheit im Job wirklich gilt und was ins Reich der Mythen gehört.
Mythos 1: Ein Attest braucht es erst ab dem dritten Tag
Wer krank wird, muss sich unverzüglich krankmelden – gesetzlich vorgeschrieben muss spätestens am vierten Kalendertag zusätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Doch das heißt nicht, dass der Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung nicht schon vorher fordern kann. Eine AU darf der Arbeitgeber tatsächlich vom ersten Tag an verlangen.
Mythos 2: Der Arbeitgeber muss die Diagnose erfahren
Egal, ob Erkältung, Infekt oder Kopfschmerzen, weshalb Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber grundsätzlich nicht erfahren. Was jedoch klar kommuniziert werden muss, ist, wie lange die Krankmeldung anhalten soll. Den voraussichtlichen Zeitraum gibt die arbeitsunfähige Person erst einmal selbst an. Sollte dann ein Arztbesuch stattfinden, muss die Einschätzung des Arztes an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die AU-Daten inzwischen in der Regel selbst ab.
Mythos 3: Eine Krankschreibung kann nicht abgelehnt werden
Wer sich mit einer AU-Bescheinigung krankmeldet, muss sich in der Regel keine Sorgen darum machen, dass der Arbeitgeber sie nicht akzeptiert. Denn eine AU-Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert, der nur durch ernsthafte und begründete Zweifel widerlegt werden kann.
Zweifel können sich etwa bei auffällig häufigen Krankmeldungen unmittelbar um den genommenen Urlaub herum ergeben. Oder auch, wenn der Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung eine Arbeitsunfähigkeit ankündigt. Wer so agiert, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Mythos 4: Wer krank ist, muss zu Hause bleiben
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht unbedingt Zuhause bleiben. Hauptsächlich ist wichtig, dass man nichts unternimmt, was die Genesung verzögern könnte. Kurz zum Supermarkt oder zur Apotheke zu gehen, ist kein Problem. Je nach Grund für die Krankmeldung sind selbst ein Kinobesuch oder andere Freizeitbeschäftigungen zulässig.
Mythos 5: Wer krank ist, kann nicht gekündigt werden
Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Wer also krankgemeldet ist, darf in der Regel trotzdem gekündigt werden. In seltenen Fällen kann die Krankheit sogar ein Grund für die Kündigung sein. Dies kann beispielsweise bei einer Suchterkrankung der Fall sein.
Dafür muss jedoch unter anderem gegeben sein, dass die Prognose negativ ist, und es sich um längere oder häufige Ausfallzeiten (oft mehr als sechs Wochen jährlich) handelt. Entscheidend sind zudem eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung sowie eine Interessenabwägung.
Mythos 6: Während ich weg bin, darf der Chef meine Mails lesen
Hier kommt es darauf an, ob das Postfach nur für berufliche Themen genutzt wird, oder aber auch privat. Wenn das Postfach ausdrücklich nur beruflich verwendet werden darf, kann ein Zugriff unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.
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